Wer sich im Gebrauchtwagen oder Auto Handel als Selbständiger bewegt, der kommt um die Nutzung einer roten Nummer nicht herum. Da wird einmal ein Auto überführt, für das sich eine Zulassung nicht lohnt, dann braucht man einen Anhänger, für den es sinnlos wäre, extra ein Nummernschild zu besorgen, weil er zu selten verwendet wird. Gerade, wenn mehrere Fahrzeuge immer wieder nur sporadisch benutzt werden, lohnt sich der Einsatz einer roten Nummer. Diese muss man beim Landratsamt beantragen. Wichtig ist es nicht nur, hier an das Zahlen der Pauschale für die KFZ Steuer zu denken; man muss auch das Begleitbuch immer aktuell halten. Wird man kontrolliert, obwohl man die aktuelle Fahrt noch nicht eingetragen hat, ist das teuer. Man bekommt nicht nur Schwierigkeiten, weil man ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs ist, was bekanntlich Geld kostet. Auch der Verlust der roten Nummer kann auf dem Spiel stehen. Man sollte sich hier der Folgen sehr wohl bewusst sein, und gar nicht erst darüber nachdenken, ob man nicht vielleicht eine Fahrt in der Liste verschweigt. Meistens passiert genau dann etwas, wenn man denkt, es wird schon alles gut gehen.
191 Euro kostet im Jahr 2009 in Deutschland die Pauschale, die man für die KFZ Steuer berappen muss. Unabhängig davon, wie oft oder mit welchem Fahrzeug die rote Nummer auf die Straße kommt. Nicht einmal die gefahrenen Kilometer oder der Treibstoff machen hier eine Ausnahme oder ändern den Betrag. Man kommt um die Bezahlung nicht herum, sofern man die rote Nummer bereit hält. Weder für eine seltene Benutzung oder die Nutzung mit einem besonders umweltschonenden Fahrzeug macht hier eine Ermäßigung möglich.
