Behinderte Menschen brauchen nicht nur keine GEZ zu zahlen, sondern sind in vielen anderen Belangen, wie zum Beispiel der KFZ Steuer, mit Vorteilen bedacht. Manch einer mag es ungerecht finden, wenn ein Gehbehinderter Mensch für sein Auto nur die Hälfte der Steuer zu zahlen hat, wie er selbst. Der Staat sieht es als Erleichterung an, dass die Menschen, die ohnehin viel größeren Aufwand zur Bewältigung des Alltages aufbringen müssen, wenigstens finanziell etwas erleichtert werden. Allerdings ist an diese Vergünstigung in der KFZ Steuer auch ein Haken geknüpft.
Ein von der Steuer teilweise oder ganz befreites Fahrzeug darf nicht von jedem und nicht aus lapidarem Grund gefahren werden. Sicher kann ein behinderter Mensch einen anderen Fahrer bestimmen, der ihn zum Arzt, zum Einkaufen oder zu anderen Dingen chauffiert. Das war es aber auch schon mit der Großzügigkeit, denn das Auto einfach zu verleihen ist nicht erlaubt. Eine Besorgungsfahrt im Sinne des Behinderten ist das Maximum der Ausnahmen. Dabei kann es aber schon zu Schwierigkeiten kommen. Ein Vater, der Anspruch auf die Ermäßigung in der KFZ Steuer hat, weil er eine Behinderung vorweisen kann, darf seinem Kind nicht so ohne weiteres das Fahrzeug überlassen, um beispielsweise in die Disko zu fahren. Nur zum Nutzen des Kranken selbst darf das Auto von einem anderen Menschen bewegt werden.
Mit dieser Regelung in der KFZ Steuer wird dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben. Sonst wäre es ja ein leichtes, einfach alle Autos in der Familie steuerermäßigt anzumelden und damit eine Menge Geld zu sparen. Ausnahmen in der Steuerpflicht sind schön, aber die meisten Menschen sind lieber gesund, als dass sie auf diese Weise Vorteile in Anspruch nehmen möchten.
