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Gebrauchtwagen mit Anhängerkupplung

September 24th, 2009 · No Comments

Wenn wir Gebrauchtwagen zum Weiterverkauf annehmen, sind wir immer sehr vorsichtig, wenn die Fahrzeuge eine Anhängerkupplung haben. Man kann immer nicht so recht sicher sein, dass es die momentanen Besitzer mit der Belastung vom Gebrauchtwagen nicht übertrieben haben. Ein zu schwer beladener Anhänger strapaziert nicht nur die Bremsen und den Motor, sondern auch die Kupplung und das Getriebe. Außerdem ist es nicht gesagt, dass die Anhängerkupplung ordnungsgemäß eingebaut wurde. Manchmal sind da Bastler am Werk, die von nichts eine Ahnung haben und trotzdem an der Elektrik des Fahrzeuges herum hantieren, ohne zu wissen, was sie alles anrichten könnten. Wenn dann die Hälfte nicht funktioniert und Unfälle geschehen, stehen wir in der Pflicht, sofern wir einen solchen Gebrauchtwagen weiter verkaufen.

Hat ein Wagen, der uns zum Kauf angeboten wird, eine Anhängerkupplung, bitten wir uns immer aus, das Auto mit einem aktuellen und am besten in unserem Beisein angefertigten Gutachten beim TÜV prüfen lassen zu dürfen. Stellt sich heraus, dass alles in Ordnung ist, übernehmen wir auch die Hälfte der Gebühren. Wenn sich ein Besitzer weigert, seinen Gebrauchtwagen überprüfen zu lassen, suchen wir lieber das Weite. Dahinter kann sich ja eigentlich nur Pfusch verbergen. Eine Probefahrt alleine reicht oft nicht, um wirklich sicher gehen zu können, dass die Anhängerkupplung ordentlich eingebaut und das Fahrzeug entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, die die Zuladung betreffen, behandelt wurde.

Das Risiko, einen älteren Gebrauchtwagen mit Anhängerkupplung zu kaufen gehen wir nicht gerne ein. Auch privaten Käufern, die unsere Gebrauchtwagengarantie nicht mitbezahlen wollen, empfehlen wir, hier sehr gut aufzupassen.