Interessiert man sich für ein neues Auto oder einen Gebrauchtwagen, so wird man mit Sicherheit zunächst einmal beim örtlichen Händler vorbei schauen. Auf den Höfen der Autohändler finden sich dann zahllose Modelle, die man bestaunen kann. Doch ob das richtige Auto für einen selbst dabei ist, hängt immer auch vom Geldbeutel und den eigenen Wünschen ab. In der Regel wird man beim Händler für Gebrauchtwagen aber durchaus fündig.
Doch man sollte sich nicht ausschließlich von Baujahr und Kilometerstand beeindrucken lassen. Denn mitunter können diese Werte, die immer sofort ersichtlich sind, nicht wirklich den Zustand des Wagens beschreiben. Vor der endgültigen Entscheidung für einen bestimmten Gebrauchtwagen und auch alle anderen Autos ist deshalb die Probefahrt in jedem Fall unverzichtbar. Diese kann sowohl mit dem Händler stattfinden, wobei viele Käufer lieber allein und ungestört die neuen Autos „erfahren“, als auch ohne diesen. Als Pfand muss man bei einer Probefahrt ohne den Verkäufer allerdings in der Regel das bisherige Auto oder die Papiere für dieses beim Händler hinterlegen.
Eine Probefahrt muss dabei aber meist einige Tage im Voraus abgesprochen werden, damit der Händler Zeit hat, die Autos noch mal entsprechend vorzubereiten. So werden diese meist nochmals gereinigt oder auch einfach nochmals in der Werkstatt überprüft. Ferner müssen die roten Nummernschilder für die Probefahrt am Gebrauchtwagen angebracht werden. Da die Autohäuser aber nur über eine begrenzte Anzahl dieser Nummernschilder verfügen, sollte man die Probefahrt schon vorher absprechen. Einen Termin bekommt man, wenn man einmal informationshalber dem Autohaus einen Besuch abstattet oder telefonisch ein Datum festmacht.
