So, wie es im Flugzeug, im Reisebus und auch im LKW und anderen Fahrzeugen vorgeschrieben ist, muss man sich im Auto unbedingt anschnallen. Es führt kein Weg daran vorbei, denn man setzt schließlich nicht nur sein Leben aufs Spiel, sondern auch eine Menge Geld, das man bezahlen muss. Wird man ohne angelegten Gurt während der Fahrt geblitzt oder von der Polizei gestoppt, wird es teuer.
Es gibt in den Autos verschiedene Arten von Gurten. Die einfachste Möglichkeit, meistens noch bei älteren Autos zu finden, ist der Zweipunktgurt. Dieser Gurt ist nur hinten auf dem mittleren Sitz zu finden. Ein anderer Name dieser Sicherung ist Beckengurt. Die nächste Art Sicherheitsgurt ist der Dreipunktgurt. Dieser ist eigentlich Standard in allen Autos und wird mittlerweile auch auf dem Mittelsitz der Rückbank verbaut, sofern Platzangebot und Bauart des Fahrzeuges dies zulassen. Fünfpunktgurte kommen beispielsweise in Kindersitzen für Babys zum Einsatz. Diese Sitze dürfen bei Fahrzeugen mit einem Airbag auf der Beifahrerseite nicht gegen die Fahrtrichtung montiert werden. Die Warnhinweise machen es deutlich, dass hier ein großes Risiko für das Kind besteht, falls ein Unfall geschieht.
Crash Tests zeigen es immer wieder, was in Autos, die bei relativ geringer Geschwindigkeit passiert, wenn sie auf ein Hindernis auffahren. Die Dummies zeigen genau, welche körperlichen Schäden man auf sich nimmt, wenn man sich nicht anschnallt. Nicht auszudenken, was passiert, wenn die Geschwindigkeit sich verdoppelt, zum Beispiel wenn auf der Autobahn ungebremst auf ein voranfahrendes Fahrzeug aufgefahren wird. Die Gurtpflicht ist einzuhalten, denn die Fälle, in denen der Gurt das Leben bewahrt statt aufs Spiel gesetzt hat, sind deutlich zahlreicher.
Es gibt Ausnahmen. Wer sich von der Gurtpflicht befreien lassen möchte, kann dies auf seiner Gemeindeverwaltung beantragen. Allerdings ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das den medizinisch relevanten Grund belegt. Einfach grundlos wird man diese Befreiung von der Gurtpflicht nicht erhalten. Die Dokumente, die man bekommt, muss man dann stets im Auto mit sich führen. Der amtliche Ausweis, der ähnlich aussieht, wie ein Schwerbehindertenausweis wird dann in der Scheibe gut sichtbar angebracht. Nur, wenn dieser Ausweis erkennbar ist, kann man der Strafe entgehen, wenn ein Blitzfoto deutlich zeigt, dass man nicht angeschnallt Auto gefahren ist. Dass diese Ausnahmen wirklich Ausnahmen bleiben, versteht sich von selbst, sonst wäre die Gurtpflicht ja völlig umsonst. Auch LKW- und Busfahrer dürfen nicht fahren, ohne angeschnallt zu sein.
